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  Privatoffenbarungen

Mit dem "Kerngeschäft" von introibo.net hat das Thema "Privatoffenbarungen" sicher nichts zu tun. Dennoch erreichen uns dazu regelmässig Fragen, die teilweise auch recht "emotionsgeladen" sind. Wir wollen deshalb versuchen, das Thema auf dieser Seite möglichst sachlich darzulegen:

I. Was sind überhaupt "Offenbarungen"?
Quelle: "Öffentliche Offenbarung und Privatoffenbarungen - ihr theologischer Ort",
Joseph Ratzinger, theol. Kommentar zur Botschaft von Fatima (gekürzt)

Die Lehre der Kirche unterscheidet zwischen der "öffentlichen Offenbarung" und den "Privatoffenbarungen". Das Wort "öffentliche Offenbarung" bezeichnet das der ganzen Menschheit zugedachte Offenbarungshandeln Gottes, das seinen Niederschlag in der Bibel gefunden hat. Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) zitiert: "Seit er uns seinen Sohn geschenkt hat, der sein Wort ist, hat Gott uns kein anderes Wort zu geben. Er hat alles zumal in diesem einen Worte gesprochen. Wer demnach jetzt noch ihn befragen oder von ihm Visionen oder Offenbarungen haben wollte, der würde nicht bloß unvernünftig handeln, sondern Gott geradezu beleidigen, weil er seine Augen nicht einzig auf Christus richten würde, ohne jegliches Verlangen nach anderen oder neuen Dingen" (KKK 65, Carm. 2,22).

II. Was sind "Privatoffenbarungen"?

Privatoffenbarung ist die Bezeichnung für eine Offenbarung einer der drei göttlichen Personen, Mariens, eines Engels oder eines Heiligen an einen Menschen als Privatperson.

Betrachten wir aber weiter Auszüge von Joseph Ratzinger im theol. Kommentar zur Fatimabotschaft:

Hören wir zunächst den KKK: "Im Laufe der Jahrhunderte gab es sogenannte "Privatoffenbarungen", von denen einige durch die kirchliche Autorität anerkannt wurden... Sie sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi zu 'vervollkommnen'..., sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben" (Nr. 67). Zweierlei wird klar:

1. Die Autorität der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einen, öffentlichen Offenbarung: Diese ist die Gewißheit, auf die ich mein Leben baue und der ich im Sterben traue.

2. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich als glaubwürdig gerade dadurch, daß sie mich auf die eine, öffentliche Offenbarung verweist.

III. Arten von "Privatoffenbarungen"

Wer von der einen oder anderen Privatoffenbarung hört wird sich schnell fragen, ob diese "echt" ist oder "nicht echt". Was gibt es überhaupt für "Arten" dieser Erscheinungen / Eingebungen etc.? Die Kirche unterscheidet:

  • Echte Privatoffenbarungen, die wirklich "von oben" kommen
  • Einbildungen die "von innen" kommen
  • Dinge, die "von unten" kommen, also aus dem Bereich des "bösen Feindes"

IV. Erkennungsmerkmale einer Privatoffenbarung "von oben"?

Der Maßstab für Wahrheit und Wert einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, wenn sie sich verselbständigt oder sich gar als eine andere und bessere Ordnung, als wichtiger denn das Evangelium ausgibt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt.
("Öffentliche Offenbarung und Privatoffenbarungen - ihr theologischer Ort", Joseph Ratzinger)

Die Kirche stellt sich bei der Prüfung einer Privatoffenbarung u.a. folgende Fragen:

  • Ist die Privatoffenbarung vollständig in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche?
  • Wie ist der Empfänger psychisch, physisch und religiös verfasst?
    Nicht notwendig ist seine persönliche Heiligkeit, nicht einmal sein Gnadenstand. Zwar sind schwere moralische Mängel des Subjektes eine ungünstige Voraussetzung für die Anerkennung der Echtheit, wohl aber Lügenhaftigkeit und Unbescheidenheit. Positiv gewertet wird ein gewisser moralischer Heroismus, vor allem wird hier auf Demut, Selbstbezwingung, Liebe zum Kreuz, Dienst am Mitmenschen, Zurückhaltung, Besonnenheit und Würde gesehen.
    (Joseph Schumacher "Theologie Heute", Kevelaer 1984)
  • Welche Begleitumstände liegen vor?
    Hiermit ist gemeint, welche Ziele aus der Privatoffenbarung zu erkennen sind, ob Ort und Form würdig waren und auch zu welcher Zeit sie stattfand.
  • Wie verhält sich der Empfänger der Privatoffenbarung gegenüber der Kirche?
    Wichtige Indizien für die Qualität der “Offenbarungen” sieht man auch in der Haltung des Visionärs gegenüber der Prüfung und dem Urteil der kirchlichen Autorität. Verhält er sich etwa ablehnend gegen jede Art von Prüfung und beharrt er eigensinnig auf seiner Meinung, so wird darin ein sicheres Kennzeichen für Selbsttäuschung gesehen. 
    (Joseph Schumacher "Theologie Heute", Kevelaer 1984)
    Der Heilige Pater Pio erhielt über viele Jahre ein Verbot öffentlich zu zelebrieren und auch Beichte zu hören. Dieser Entscheid seines Bischofs war schon damals für viele nicht nachvollziehbar, aber Pater Pio hat sich daran gehalten und sich den Anordnungen der kirchlichen Obirgkeit unterworfen, was ein deutliches Indiz echter Heiligkeit ist.
  • Sind die Visionen auf das Reich Gottes ausgerichtet?
    Gegen die Echtheit von Offenbarungen spricht , wenn darin die Vergebung der Sünden behauptet wird, wenn Mitteilungen über den Gnadenstand eines Lebenden oder eines Verstorbenen bzw. über dessen Verdammnis gemacht werden, wenn der Name eines Schutzengels oder neue Kenntnisse über das Leiden Christi oder weltliche Dinge mitgeteilt werden, wie beispielsweise eine Krankheit, ein Prozeß, eine wissenschaftliche Kontroverse oder eine politische Angelegenheit. Das gilt deshalb, weil Visionen ihrer Natur nach auf das Reich Gottes ausgerichtet sind und nicht der Neugier und der innerweltlichen Sicherung des einzelnen dienen wollen.  (Joseph Schumacher "Theologie Heute", Kevelaer 1984)
  • Setzt der Empfänger die Privatoffenbarung über die Lehre der Kirche?
    Dies ist ein Punkt, der heutzutage bei vielen "Privatoffenbarungen" festzustellen ist: Für den Empfänger sind seine Schauungen wichtiger als die Lehre der Kirche, d.h. seine letzte Instanz ist nicht mehr - wie es bei einem Katholiken sein sollte - die Offenbarung Christi (also was in der Heiligen Schrift und im KKK steht) sondern die Privatoffenbarung. In einem solchen Fall handelt es sich niemals um Offenbarungen "von oben".
  • Macht der Empfänger der Privatoffenbarung diese aktiv bekannt?
    Von den kirchlich anerkannten Privatoffenbarungen, insbesondere auch von Lourdes und Fatima, wissen wir, dass die Empfänger die Ereignisse nicht aktiv in die Öffentlichkeit trugen oder für ihre Bekanntgabe durch Dritte sorgten. Vielmehr sprachen sie jeweils nur ungern darüber und zogen sich meist in ein geistliches Leben - oft im Kloster - zurück.
    Der Heilige Pfarrer von Ars hat seine Marienerscheinungen derart für sich behalten, dass aus Ars kein Marienwallfahrtsort wurde, sondern ein Beispielort eines mustergültigen Pfarrers, was anscheinend dem Willen der Vorsehung entsprach.

Bei den heute auftretenden Erscheinungen gibt es kein abschliessendes Urteil der Kirche, da dies jeweils erst nach Abschluss der Erscheinungen erfolgen kann. Deshalb kann der einfache Katholik, der mit der Materie nicht so sehr vertraut ist, sich - wenn ihn schon eine "Erscheinung" besonders interessiert - nur möglichst detailliert dazu erkundigen und auch die Aussagen der Geistlichkeit insbesondere des zuständigen Episkopats anschauen. Schliesslich sollte er anhand der oben aufgezählten Punkte selbst versuchen sich ein persönliches Urteil zu bilden, wobei gilt: Ist schon EINE der o.g. Fragen zu Ungunsten der Empfänger zu beantworten, ist allerhöchste Vorsicht anzuraten.

V. Erscheinungen "von unten"

Man muss sich bewusst sein, dass der Widersacher die Macht hat Wunder zu wirken und mit falschen Offenbarungen die Gläubigen in die Irre zu führen. Beispiele gibt es dazu in der Kirchengeschichte genügend. Grund genug also, bei allen Erscheinungen, die nicht ausdrücklich von der Kirche anerkannt sind, zunächst skeptisch zu sein. Im 1. Johannesbrief findet sich die ausdrückliche Mahnung: “Glaubet nicht jedem Geist , sondern prüfet die Geister, ob sie von Gott sind” (41.). Und der Herr selbst sagt (Matth. 24): "Denn es werden falsche Christusse und falsche Propheten aufstehen und grosse Zeichen und Wunder wirken, so dass selbst die Auserwählten in Irrtum geführt werden."

VI. Fazit
 
(Joseph Schumacher "Theologie Heute", Kevelaer 1984)

Die Zurückhaltung der Kirche gegenüber Privatoffenbarungen ist eine grundlegende Verpflichtung auch für den einzelnen Katholiken. Daher sollen weder seine eigenen subjektiven Erlebnisse noch jene anderer für ihn eine entscheidende Norm für sein geistliches Leben sein, vielmehr soll er sich der öffentlichen Offenbarung unterwerfen und der Lehre und der Leitung der Kirche anvertrauen. Wichtiger als die Privatoffenbarungen sind das Evangelium und die Sakramente . Weil die Gefahr der Selbsttäuschung hier groß ist, kann die subjektive Gewißheit des Visionärs nicht an die Stelle einer eingehenden Prüfung gesetzt werden. Zurückhaltung ist auch deswegen geboten, weil bei derartigen Phänomenen nicht selten aufdringliche Propaganda und menschliches Geltungsstreben mitspielen und weil ihnen die Tendenz zur Eskalation immanent ist. Sie arten leicht aus zu einer Leidenschaft, speziell in Zeiten des Umbruchs.

In der ganzen Kirchengeschichte hat die Kirche nicht so viele falsche Offenbarungen verwerfen müssen wie im 20. Jahrhundert. Der ungesunden Begierde nach Offenbarungen liegt einerseits ein geschwächter Glaube zugrunde, andererseits das Streben nach immer neuen Abwechslungen.

Das Heil liegt nicht in den außerordentlichen Dingen. Nicht die visionäre Erleuchtung ist die Grundlage des christlichen Lebens, sondern der Glaube an die der Kirche anvertraute öffentliche Offenbarung, das depositum fidei.

Daher sind auch approbierte Privatoffenbarungen für die Gläubigen nicht verpflichtend. Die Kirche könnte sie gar nicht verpflichtend machen, selbst wenn sie es wollte, denn ihre Unfehlbarkeit bezieht sich nur auf die Bewahrung und Interpretation der öffentlichen Offenbarung. Selbst für den unmittelbaren Empfänger einer Offenbarung ist hinsichtlich ihrer Echtheit oft nur schwerlich Gewißheit zu erreichen.

Möchte der einzelne persönlich von Privatoffenbarungen Gebrauch machen, so ist er in jedem Fall als mittelbarer wie auch als unmittelbarer Empfänger zu einer kritischen Prüfung verpflichtet. Auch bei Wahrscheinlichkeit, wenn also vernünftige Gründe für die Echtheit sprechen, aber eine eigentliche Gewißheit noch nicht besteht, kann er sein Urteil so lange suspendieren, bis er zur völligen Gewißheit gekommen ist.

 

 

   
     
 
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